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BIBA Elektro

Geschäftsführer: Klaus Baier

Alfred-Delp-Weg 10

63128 Dietzenbach

 

Haftung für Inhalte

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Urheberrecht

Die Betreiber der Seiten sind bemüht, stets die Urheberrechte anderer zu beachten bzw. auf selbst erstellte sowie lizenzfreie Werke zurückzugreifen.

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.

 

 

Datenschutzerklärung (DSGVO)

 

Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist:

 

Klaus Baier

 

Ihre Betroffenenrechte

Unter den angegebenen Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten können Sie jederzeit folgende Rechte ausüben:

 

Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten und deren Verarbeitung,

Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten,

Löschung Ihrer bei uns gespeicherten Daten,

Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern wir Ihre Daten aufgrund gesetzlicher Pflichten noch nicht löschen dürfen,

Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten bei uns und

Datenübertragbarkeit, sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder einen Vertrag mit uns abgeschlossen haben.

Sofern Sie uns eine Einwilligung erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

 

Sie können sich jederzeit mit einer Beschwerde an die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Ihre zuständige Aufsichtsbehörde richtet sich nach dem Bundesland Ihres Wohnsitzes, Ihrer Arbeit oder der mutmaßlichen Verletzung. Eine Liste der Aufsichtsbehörden (für den nichtöffentlichen Bereich) mit Anschrift finden Sie unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

 

Zwecke der Datenverarbeitung durch die verantwortliche Stelle und Dritte

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur zu den in dieser Datenschutzerklärung genannten Zwecken. Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den genannten Zwecken findet nicht statt. Wir geben Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn:

 

Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben,

die Verarbeitung zur Abwicklung eines Vertrags mit Ihnen erforderlich ist,

die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist,

die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben.

 

Löschung bzw. Sperrung der Daten

Wir halten uns an die Grundsätze der Datenvermeidung und Datensparsamkeit. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten daher nur so lange, wie dies zur Erreichung der hier genannten Zwecke erforderlich ist oder wie es die vom Gesetzgeber vorgesehenen vielfältigen Speicherfristen vorsehen. Nach Fortfall des jeweiligen Zweckes bzw. Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.

 

Erfassung allgemeiner Informationen beim Besuch unserer Website

Wenn Sie auf unsere Website zugreifen, werden automatisch mittels eines Cookies Informationen allgemeiner Natur erfasst. Diese Informationen (Server-Logfiles) beinhalten etwa die Art des Webbrowsers, das verwendete Betriebssystem, den Domainnamen Ihres Internet-Service-Providers und ähnliches. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Informationen, welche keine Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen.

 

Diese Informationen sind technisch notwendig, um von Ihnen angeforderte Inhalte von Webseiten korrekt auszuliefern und fallen bei Nutzung des Internets zwingend an. Sie werden insbesondere zu folgenden Zwecken verarbeitet:

 

Sicherstellung eines problemlosen Verbindungsaufbaus der Website,

Sicherstellung einer reibungslosen Nutzung unserer Website,

Auswertung der Systemsicherheit und -stabilität sowie

zu weiteren administrativen Zwecken.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten basiert auf unserem berechtigten Interesse aus den vorgenannten Zwecken zur Datenerhebung. Wir verwenden Ihre Daten nicht, um Rückschlüsse auf Ihre Person zu ziehen. Empfänger der Daten sind nur die verantwortliche Stelle und ggf. Auftragsverarbeiter.

 

Anonyme Informationen dieser Art werden von uns ggfs. statistisch ausgewertet, um unseren Internetauftritt und die dahinterstehende Technik zu optimieren.

 

Kontaktformular

Treten Sie bzgl. Fragen jeglicher Art per E-Mail oder Kontaktformular mit uns in Kontakt, erteilen Sie uns zum Zwecke der Kontaktaufnahme Ihre freiwillige Einwilligung. Hierfür ist die Angabe einer validen E-Mail-Adresse erforderlich. Diese dient der Zuordnung der Anfrage und der anschließenden Beantwortung derselben. Die Angabe weiterer Daten ist optional. Die von Ihnen gemachten Angaben werden zum Zwecke der Bearbeitung der Anfrage sowie für mögliche Anschlussfragen gespeichert. Nach Erledigung der von Ihnen gestellten Anfrage werden personenbezogene Daten automatisch gelöscht.

 

Verwendung von Scriptbibliotheken (Google Webfonts)

Um unsere Inhalte browserübergreifend korrekt und grafisch ansprechend darzustellen, verwenden wir auf dieser Website Scriptbibliotheken und Schriftbibliotheken wie z. B. Google Webfonts (https://www.google.com/webfonts/). Google Webfonts werden zur Vermeidung mehrfachen Ladens in den Cache Ihres Browsers übertragen. Falls der Browser die Google Webfonts nicht unterstützt oder den Zugriff unterbindet, werden Inhalte in einer Standardschrift angezeigt.

 

Der Aufruf von Scriptbibliotheken oder Schriftbibliotheken löst automatisch eine Verbindung zum Betreiber der Bibliothek aus. Dabei ist es theoretisch möglich – aktuell allerdings auch unklar ob und ggf. zu welchen Zwecken – dass Betreiber entsprechender Bibliotheken Daten erheben.

 

Die Datenschutzrichtlinie des Bibliothekbetreibers Google finden Sie hier: https://www.google.com/policies/privacy/

 

Verwendung von Adobe Typekit

Wir setzen Adobe Typekit zur visuellen Gestaltung unserer Website ein. Typekit ist ein Dienst der Adobe Systems Software Ireland Ltd. der uns den Zugriff auf eine Schriftartenbibliothek gewährt. Zur Einbindung der von uns benutzten Schriftarten, muss Ihr Browser eine Verbindung zu einem Server von Adobe in den USA aufbauen und die für unsere Website benötigte Schriftart herunterladen. Adobe erhält hierdurch die Information, dass von Ihrer IP-Adresse unsere Website aufgerufen wurde. Weitere Informationen zu Adobe Typekit finden Sie in den Datenschutzhinweisen von Adobe, die Sie hier abrufen können: www.adobe.com/privacy/typekit.html

 

Verwendung von Google Maps

Diese Webseite verwendet Google Maps API, um geographische Informationen visuell darzustellen. Bei der Nutzung von Google Maps werden von Google auch Daten über die Nutzung der Kartenfunktionen durch Besucher erhoben, verarbeitet und genutzt. Nähere Informationen über die Datenverarbeitung durch Google können Sie den Google-Datenschutzhinweisen entnehmen. Dort können Sie im Datenschutzcenter auch Ihre persönlichen Datenschutz-Einstellungen verändern.

 

Ausführliche Anleitungen zur Verwaltung der eigenen Daten im Zusammenhang mit Google-Produkten finden Sie hier.

 

Änderung unserer Datenschutzbestimmungen

Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen, z.B. bei der Einführung neuer Services. Für Ihren erneuten Besuch gilt dann die neue Datenschutzerklärung.

 

Fragen an den Datenschutzbeauftragten

Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail oder wenden Sie sich direkt an die für den Datenschutz verantwortliche Person in unserer Organisation:

 

Klaus Baier

 

Die Datenschutzerklärung wurde mit dem Datenschutzerklärungs-Generator der activeMind AG erstellt.

 

 

AGB´s

 

Allgemeine Montage-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

 

I. Allgemeines

 

1. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle gegenwärtigen

und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen

uns und dem Besteller. Sie gelten auch für alle im Zusammenhang

hiermit stehenden Angaben in Broschüren, Preislisten,

Werbeanzeigen, Internetseiten oder ähnlichen Medien.

2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine

Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht

Vertragsbestanteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich

schriftlich zugestimmt.

3.Die vorbehaltlose Lieferung von Waren, Leistung von Diensten

oder Entgegennahme von Zahlungen durch uns bedeutet

kein Anerkenntnis abweichender Bestimmungen.

4.Soweit geschäftsnotwendig, sind wir befugt, die Daten des

Bestellers im Rahmen der Datenschutzgesetze (insbesondere

§ 28 BDSG) per EDV zu speichern und zu verarbeiten.

 

II. Vertragserklärungen, Handelsklauseln

1. Unsere Angebote sind freibleibend; ein Vertrag kommt erst

durch unsere Auftragsbestätigung in schriftlicher oder in Textform

(§ 126 b BGB) zustande oder wenn Bestellungen von

uns ausgeführt worden sind.

2. Änderungen, Ergänzungen und/oder die Aufhebung eines

Vertrages oder dieser Bedingungen bedürfen ebenfalls der

gleichen Form.

3. Der Besteller ist an seine Bestellung 14 Tage gebunden. Der

Vertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme innerhalb

dieser Frist bestätigen oder die Lieferung ausführen.

4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen

und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer.

Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtbelieferung

nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss

eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.

5. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung

unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich

zurückerstattet.

6. Handelsklauseln nach den International Commercial Terms

(INCOTERMS) gelten in der Fassung 2000.

 

III. Vorleistungen des Bestellers

1. Der Besteller trägt dafür Sorge, dass geeignete Räume oder

Plätze zur Zwischenlagerung der angelieferten Elemente und

Materialien, sowie Werkzeugen und Montagehilfsmittel an

der Baustelle zur Verfügung gestellt werden. Kosten durch

erneute Anlieferung oder Zwischenlagerung an anderen Orten

oder zusätzliche Aufwendungen zur Überbrückung der

Entfernung zwischen Lagerplatz und Baustelle werden zusätzlich

berechnet. Die genauen Lagerzonen mit Abmessungen

werden uns durch den Besteller spätestens eine Woche

vor Anlieferung bekannt gegeben.

2. Die im Angebot/Vertrag aufgeführten oder notwendigen

bauseitigen Vorarbeiten sind Voraussetzung für eine termingerechte

Bearbeitung des Auftrages.

3. Für Verzögerungen, welche durch unzureichende Vorarbeiten

oder Behinderungen durch parallel ausgeführte Arbeiten

anderer Lieferanten oder des Bestellers selbst verursacht

werden, wird deshalb keine Verzugsentschädigung oder Vertragsstrafe

gezahlt. Dies gilt auch dann, wenn die bauseitig

zu erbringenden Leistungen von uns nicht angemahnt wurden,

oder wenn Behinderung nicht angezeigt wurde.

 

 

4. Auf Verlangen unterstützt der Besteller uns bei der Beschaffung

von Auskünften über auftragsbezogene gesetzliche und

behördliche Vorschriften, sowie über damit verbundene Gebühren.

5. Es ist Sache des Bestellers, vor Beginn der Werkleistungen

auf seine Kosten eine erforderliche Baugenehmigung oder

sonstige öffentlich-rechtliche Genehmigungen einzuholen.

 

IV. Umfang und Ausführung der Lieferungen und Leistungen

1. Die Ausführung erfolgt gemäß den vereinbarten technischen

Vorschriften mit branchenüblichen Toleranzen. Zusicherungen

von Eigenschaften bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen

Bestätigung.

2. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Dabei bestimmen wir

Versandart, Versandweg und Frachtführer.

3. Die zu unserem Angebot gehörenden Unterlagen wie z.B.

Muster, Abbildungen, Zeichnungen sowie Gewichtsangaben

sind nur annähernd maßgebend. Änderungen, insbesondere

hinsichtlich Konstruktion und Material behalten wir uns vor,

soweit der Vertragsgegenstand und dessen Funktion nicht

wesentlich geändert werden.

4. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen

Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte

vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

Nicht zur Ausführung kommende Angebote und Unterlagen

sind uns auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

 

IV. Preise

1. Soweit nicht anders vereinbart verstehen sich alle Preise unfrei

ab Lager bzw. Werk zuzüglich Verpackung, Fracht, Versicherung

und Mehrwertsteuer in jeweils gesetzlich gültiger

Höhe. Bei Vereinbarung eines Gesamtpreises einschließlich

Montage wird einwandfreier Zugang zum Aufstellungsort, sofortige

Abladung durch den Besteller und trockener sowie

besenreiner Aufstellungsort vorausgesetzt.

2. Liegt der Liefer- oder Leistungstermin später als vier Monate

nach Vertragsschluss, sind wir berechtigt, nach rechtzeitiger

Benachrichtigung des Bestellers und vor Ausführung der Leistung

oder Auslieferung der Ware, den Preis der Ware oder

Leistung in der Weise anzupassen, wie es aufgrund der allgemeinen

außerhalb unserer Kontrolle stehenden Preisentwicklung

erforderlich (wie etwa Wechselkursschwankungen,

Währungsregularien, Zolländerungen, deutlicher Anstieg von

Material- oder Herstellungskosten) oder aufgrund der Änderung

von Zulieferern nötig ist. Bei Lieferungen oder Leistungen

innerhalb von vier Monaten gilt in jedem Fall der am Tag

des Vertragsabschlusses gültige Preis.

 

V. Zahlungen

1. Die Preise sind nach Vereinbarung zahlbar. Sollten keine

Vereinbarungen getroffen worden sein, werden die Preise

zu 50% der Auftragssumme bei Lieferung der Komponenten

bzw. bei Beginn der Verlege-/Installationsarbeiten, zu

40 % der Auftragssumme bei Beendigung der Verlege-/Installationsarbeiten

und zu 10% der Auftragssumme bei erfolgter

Inbetriebnahme bzw. Abnahme fällig. Der Kunde erhält

über den jeweiligen Teilbetrag eine Rechnung. Der Besteller

kommt gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB in Verzug,

wenn er nicht spätestens 14 Tage nach erbrachter

(Teil)Leistung zahlt. Als Zahlungsstaffel gilt in diesem Fall

vereinbart.

2. Wird die Abnahme der Anlage aus Gründen, die der Auftragnehmer

nicht zu vertreten hat, verschoben, so regelt sich

die Abnahme und damit die Zahlung der 3. Rate nach Abschnitt

VII.

3. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug sind wir berechtig,

Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu

verlangen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden

nachzuweisen und geltend zu machen.

4. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen, Wechsel

nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Wechsel- und

sonstige Spesen gehen grundsätzlich zu Lasten des Bestellers

und sind sofort zur Zahlung fällig.

5. Bei Zahlungsverzug, Nichteinlösung von Schecks oder

Wechseln, bei Zahlungseinstellung, bei Nichteinleitung eines

der Schuldenregelung dienenden Verfahrens, bei Nichteinhaltung

der Zahlungsbedingungen und bei Vorliegen von

Umständen, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern

geeignet sind, werden unsere sämtlichen Forderungen

– auch im Falle der Stundung – sofort fällig. Außerdem sind

wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen bare

Vorauszahlung auszuführen, nach Setzung einer angemessenen

Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz

wegen Nichterfüllung zu verlangen. Die Geltendmachung

eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

6. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine

Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten

oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung

eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein

Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

VI. Liefer- und Leistungszeiten; Verzug

1. Lieferzeitangaben gelten nur annähernd. Vorzeitige Lieferungen

und Teillieferungen sind zulässig. Der Beginn der von

uns angegebenen Lieferzeit setzt in jedem Fall die Abklärung

aller technischen Fragen voraus, außerdem den rechtzeitigen

Eingang aller vom Besteller zu liefernden Unterlagen, Zeichnungen,

Schaltpläne, erforderlichen Genehmigungen, Freigaben,

Spezifikationen und sonstiger vom Besteller zu erbringender

Mitwirkungshandlungen. Richtige und rechtzeitige

Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Mangels dieser Voraussetzungen

gilt die Lieferzeit als entsprechend verlängert.

2. Wird der Beginn der Ausführung auf Wunsch des Bestellers

oder wegen fehlender bauseitiger Voraussetzungen verzögert,

so kann ab zwei Wochen nach Anzeige der Versandbereitschaft

Lagergeld und eine Kostenpauschale in Höhe von 0,5

% des Rechnungsbetrages für jede angefangene Woche berechnet

werden; begrenzt auf 5% des Auftragswerts der eingelagerten

Lieferung, es sei denn, dass höhere Kosten durch

uns oder niedrigere Kosten durch den Besteller nachgewiesen

werden.

3. Wird die Ausführung durch höhere Gewalt, fehlende

 

bauseitige Voraussetzungen oder Annahmeverzug für voraussichtlich

längere Dauer als 2 Monate unterbrochen, ohne

dass die Leistung dauernd unmöglich wird, so werden die bis

dahin ausgeführten Leistungen und angefallenen Kosten nach

den Vertragspreisen abgerechnet und durch den Besteller vergütet,

unabhängig von dem Fertigstellungsgrad. Hiervon unberührt

bleibt der Anspruch des Bestellers auf vertragsgemäße

Fertigstellung nach Wegfall des Hindernisses.

4. Kommen wir mit der Herstellung der Abnahmefähigkeit länger

als 10 Werktage in Verzug und erwächst dem Besteller

daraus ein Schaden, so kann der Besteller eine pauschale

Entschädigung in Höhe von 0,5 % pro volle Woche der Verspätung,

im Ganzen höchstens 5 % vom Wert des Teils der

Gesamtlieferung geltend machen, der infolge der Verspätung

nicht oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. Die

Überschreitung vereinbarter Zwischentermine begründet keinen

Lieferverzug. Weitergehende Schadensersatzansprüche

bestimmen sich nach Ziff. XII. Ein Rücktrittsrecht des Bestellers

ist ausgeschlossen, es sei denn, ein Festhalten am Vertrag

ist für ihn nicht mehr zumutbar und erbrachte Teilleistungen

wären für ihn ohne Interesse.

5. Falls wir in Lieferverzug geraten, ist der Besteller berechtigt,

uns eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen

zu setzten. Erfolgt die Lieferung nicht und will der Besteller

deswegen von dem Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz

statt der Leistung verlangen, ist er verpflichtet, uns

dies zuvor ausdrücklich schriftlich mit einer angemessenen

weiteren Nachfrist anzudrohen.

 

VII. Abnahme

1. Der Termin zur Abnahme ist der Auftragsbestätigung zu entnehmen.

Anderenfalls ist das Werk unmittelbar nach seiner

Fertigstellung abzunehmen.

2. Leistungen gelten als abgenommen, wenn die probeweise

Inbetriebnahme erfolgreich verlaufen ist. Sie gelten ferner als

abgenommen, wenn der Besteller das Werk in Gebrauch

nimmt.

3. Kommt der Besteller oder sein Bevollmächtigter seiner Verpflichtung

zur Abnahme und Übernahme zum Abnahmezeitpunkt

nicht nach, so gilt das Werk 14 Kalendertage nach

der von uns angezeigten Abnahmebereitschaft – außer bei

berechtigter Abnahmeverweigerung - als abgenommen und

übergeben. Unerhebliche, die Funktion nicht beeinträchtigende

Mängel hindern die Abnahme nicht.

4. Abs. 3 gilt auch dann, wenn bauseitige Anschlüsse oder

sonstige bauseitige Voraussetzungen fehlen und eine Funktionsprüfung

verhindern, eine Funktionsfähigkeit im übrigen

jedoch anzunehmen ist.

5. Wird aus Gründen, welche wir nicht zu vertreten haben, ein

erneuter Abnahmetermin notwendig, so werden alle hiermit

verbundenen Kosten dem Besteller zusätzlich belastet.

 

VIII. Eigentumsvorbehalt

1. Verkaufte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen

aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Soweit der

Wert aller Sicherungsrechte, die uns zustehen, die Höhe aller

gesicherten Ansprüche um mehr als 10% übersteigt, werden

wir auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der

Sicherungsrechte freigeben. Wenn wir den Eigentumsvorbehalt

geltend machen, liegt darin nur dann auch ein Rücktritt

vom Vertrag, wenn wir dies zuvor ausdrücklich schriftlich

erklärt haben.

2. Verkaufte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen

aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Der Besteller

ist berechtigt, die im Eigentumsvorbehalt stehenden Waren

im Rahmen eines geordneten Geschäftsbetriebes weiterzuveräußern.

Veräußert der Besteller diese Ware seinerseits,

ohne den vollständigen Kaufpreis im voraus oder Zug um

Zug gegen Übergabe der Kaufsache zu erhalten, so hat er mit

seinem Kunden einen Eigentumsvorbehalt entsprechend diesen

Bedingungen zu vereinbaren. Der Besteller tritt bereits

jetzt seine Forderungen aus dieser Weiterveräußerung sowie

die Rechte aus dem von ihm vereinbarten Eigentumsvorbehalt

an uns ab. Er ist auf unser Verlangen verpflichtet, den

Erwerbern die Abtretung bekannt zugeben und uns die zur

Geltendmachung unserer Rechte gegen die Erwerber erforderlichen

Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen.

Der Besteller ist zur Einziehung der Forderungen aus

dem Weiterverkauf trotz der Abtretung nur ermächtigt, solange

er seine Verbindlichkeiten uns gegenüber ordnungsgemäß

erfüllt.

3. Wird die Ware von dem Besteller be- oder verarbeitet, erstreckt

sich unser Eigentumsvorbehalt auf die gesamte neue

Sache. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung

mit fremden Sachen durch den Besteller erwerben wir Miteigentum

zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes

unserer Ware zu dem der vom Besteller benutzten

anderen Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung

oder Vermischung entspricht. Wird die Vorbehaltsware mit

einer Hauptsache des Bestellers oder Dritter verbunden oder

vermischt, so überträgt der Besteller uns darüber hinaus schon

jetzt seine Rechte an der neuen Sache. Verbindet oder vermischt

der Besteller die Vorbehaltsware entgeltlich mit einer

Hauptsache Dritter, so tritt er uns hiermit schon jetzt seine

Vergütungsansprüche gegen den Dritten ab.

4. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen

oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich

zu benachrichtigen.

5. Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei

Zahlungsverzug, sind wir nach erfolglosem Ablauf einer dem

Besteller gesetzten angemessenen Frist zur Leistung zum

Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt; die gesetzlichen

Bestimmungen zur Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben

unberührt. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet.

 

IX. Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt ruhen unsere Lieferpflichten; tritt eine wesentliche

Veränderung der bei Vertragsschluss bestehenden

Verhältnisse ein, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Das gleiche gilt bei Energie- oder Rohstoffmangel, Arbeitskämpfen,

behördlichen Verfügungen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen

oder wenn uns Unterlieferanten aus den vorgenannten

Gründen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß

beliefern.

X. Beschaffenheit der Ware, Garantie

1. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die in

unseren Produktbeschreibungen, Spezifikationen und Kennzeichnungen

beschriebene Beschaffenheit. Öffentliche Äußerungen,

Anpreisungen oder Werbung stellen keine

Beschaffenheitsangaben zu der Kaufsache dar. Der Besteller

ist unabhängig davon verpflichtet, unsere Produkte und Leistungen

auf ihre Eignung für den vorgesehenen Gebrauch

selbst zu prüfen.

2. Für die Einhaltung der Maße und technischen Daten gelten

die einschlägigen DIN/EN-Normen. Von uns angegebene Maße

und Daten in Angeboten und Auftragsbestätigungen gelten

nur annähernd.

3. Für unsere Produkt- oder Leistungsangaben übernehmen wir

keine über den jeweiligen Einzelvertrag hinausgehende Haftung.

Unsere Produktbeschreibungen und -angaben beschreiben

nur die Beschaffenheit unserer Produkte und Leistungen

und stellen keine Garantie im Sinne des § 443 BGB dar. Die

Vereinbarung einer Garantie bedarf der Schriftform. Eine

Garantieerklärung ist nur dann wirksam, wenn sie den Inhalt

der Garantie sowie die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich

das Garantieschutzes hinreichend bestimmt beschreibt.

4. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

5. Wir behalten uns technische Änderungen im Zuge der Produktentwicklung

vor.

 

XI. Rechte des Bestellers bei Mängeln

1. Die von uns erbrachten Leistungen entsprechen den geltenden

deutschen Bestimmungen und Standards. Für die Einhaltung

anderer nationaler Bestimmungen übernehmen wir

keine Gewähr. Der Besteller ist verpflichtet, bei Erbringung

der Leistung im Ausland die Konformität mit den maßgeblichen

Rechtsordnungen und Standards selbst zu überprüfen

und ggf. Anpassungen vorzuschlagen.

2. Der Besteller kann wegen Mängeln unserer Lieferung und

Leistung keine Rechte geltend machen, soweit der Wert oder

die Tauglichkeit unserer Lieferung und Leistung lediglich unerheblich

gemindert ist.

3. Soweit unsere Lieferung und Leistung mangelhaft ist und

dies vom Besteller rechtzeitig schriftlich gem. § 377 HGB

beanstandet wurde, werden wir nach unserer Wahl nachliefern

oder nachbessern (Nacherfüllung). Hierzu ist uns Gelegenheit

innerhalb angemessener Frist von mindestens zehn

Arbeitstagen zu gewähren.

4. Der Besteller kann Ersatz für die zum Zweck der Nacherfüllung

erforderlichen Aufwendungen verlangen, sofern die

Aufwendungen sich nicht erhöhen, weil der Gegenstand der

Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als den ursprünglichen

Lieferort verbracht worden ist, es sei denn, die

Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller die Vergütung

mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt

ist allerdings nur zulässig, wenn der Besteller uns dies zuvor

ausdrücklich schriftlich mit einer angemessenen weiteren

Nachfrist androht.

6. Rückgriffsansprüche des Bestellers gemäß § 478 BGB bleiben

unberührt; diese bestehen gegen uns jedoch nur insoweit,

als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die

gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen

getroffen hat.

7. Bei Transportschäden sind die Fristen der Transportversicherer

einzuhalten. Bei beschädigten Sendungen darf der Besteller

 

keine „reine“ Quittung erteilen, sondern muss unverzüglich

eine Tatbestandsaufnahme über die beschädigte Sendung veranlassen.

Festgestellte Beschädigungen sind unverzüglich

schriftlich an uns und auch den Frachtführer zu melden. (Hierzu

ein wichtiger Hinweis: Durch die Verwendung von Kistenöffnern

beim Öffnen von Kisten und Verschlägen kann eine

Beschädigung des Inhalts vermieden werden).

 

XII. Schadensersatz

1. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind über

die Regelung in Ziff. XI. hinausgehende Ansprüche des Bestellers

– gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen.

Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht an der

Ware selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht

für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden

des Bestellers. Soweit unsere vertragliche Haftung ausgeschlossen

oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche

Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

2. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die

Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht,

ein Personenschaden vorliegt oder ein Schadensersatzanspruch

nach dem Produkthaftungsgesetz besteht.

3. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen,

ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise

entstehenden Schaden beschränkt.

4. Darüber hinaus haften wir nur im Rahmen der bei uns bestehenden

Versicherungsdeckung, soweit wir gegen den aufgetretenen

Schaden versichert sind und aufschiebend bedingt

durch die Versicherungsleistung.

5. Im übrigen ist unsere Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.

6. Die Abtretung der in Ziff. XI. und XII. geregelten Ansprüche

des Bestellers ist ausgeschlossen.

 

XII. Verjährung

1. Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln unserer

Lieferungen und Leistungen sowie für Ansprüche wegen unserer

Schadensersatzhaftung beträgt ein Jahr.

2. Dies gilt nicht, soweit gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke

und Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch)

und 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel) längere

Fristen vorgeschrieben sind sowie in Fällen der Verletzung

des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen

oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits

und bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

XIII. Nutzungsrechte

1.Die Einräumung von Nutzungsrechten, insbesondere an von

uns erbrachten schutzrechtsfähigen Leistungen oder von uns

hergestellter oder vertriebener Software, wird erst wirksam,

wenn der Besteller die geschuldete Vergütung vollständig an

uns entrichtet hat (§ 158 Abs. 1 BGB). Bis zur Entrichtung

der vollständigen Vergütung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte

bei uns.

2.Sofern nichts anderes vereinbart ist, erhält der Besteller ein

nichtausschließliches und nichtübertragbares Nutzungsrecht,

insbesondere unter Ausschluss der Rechte auf Vervielfältigung,

Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung und Bearbeitung

nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG). Der Be-

steller darf die Software nur im Rahmen des Vertrages nutzen;

dies gilt insbesondere für die Vervielfältigung und die

Weitergabe an Dritte. Diese sind in der Regel nicht zulässig.

3.Werden wir aufgrund eines Verstoßes des Bestellers gegen

Urheberrechte und/oder gewerbliche Schutzrechte im Zusammenhang

mit der gelieferten Software in Anspruch genommen,

so hat uns der Besteller von allen Ansprüchen Dritter

freizustellen.

 

XIV. Geheimhaltung

1. Alle von uns stammenden geschäftlichen oder technischen

Informationen (einschließlich Merkmalen, die etwa übergebener

Ware zu entnehmen sind, und sonstige Kenntnisse oder

Erfahrungen) sind, solange und soweit sie nicht nachweislich

öffentlich bekannt sind oder von uns zur Weiterveräußerung

durch den Besteller bestimmt wurden, Dritten

gegenüber geheim zu halten. Sie dürfen im eigenen Betrieb

des Bestellers nur solchen Personen zur Verfügung gestellt

werden, die für deren Verwendung notwendigerweise herangezogen

werden müssen und die ebenfalls zur Geheimhaltung

verpflichtet sind; sie bleiben unser ausschließliches Eigentum.

Ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis

dürfen solche Informationen nicht vervielfältigt oder geschäftlich

verwendet werden.

2. Auf unsere Anforderung sind alle von uns stammenden Informationen

(gegebenenfalls einschließlich angefertigter Kopien

oder Aufzeichnungen) und leihweise überlassene Gegenstände

unverzüglich und vollständig an uns zurückzugeben

oder zu vernichten.

 

XV. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

1. Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist der Gerichtsstand – je

nach Höhe des Streitwertes – das Amtsgericht Frankfurt

oder das Landgericht Frankfurt am Main; wir

sind jedoch auch berechtigt, den Besteller an seinem Geschäftssitz

zu verklagen.

2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderen ergibt,

ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

3. Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht

mit Ausnahme des Wiener – UN – Kaufrechts sowie der

Anknüpfungsnormen, die auf eine andere Rechtsordnung

verweisen.

 

XV. Teilunwirksamkeit

Sollten ein oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen

Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam

sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen

hiervon unberührt. Es gilt dann eine Ersatzklausel, die der unwirksamen

Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten

kommt.

Alfred-Delp-Weg 10

63128 Dietzenbach

 

Fon: 06074-43212

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Mobil: 01701885586